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Mainzer Kessel rechtswidrig

Mainz (taz) — Auch der „Mainzer Kessel“ vom 16. September 1986 ist rechtswidrig gewesen. Nach Gerichten in Hamburg und Göttingen, die andere Einkesselungen für nicht rechtens erklärt hatten, schloß sich das Mainzer Verwaltungsgericht gestern dieser Auffassung an. Zu dem Kessel kam es nach einer Demonstration gegen eine Tagung der Atlantischen Gesellschaft. Im Anschluß an die angemeldete Kundgebung waren 100 Leute weiter in Richtung des Mainzer Tagungsgebäudes gezogen, aber von einem massiven Polizeiaufgebot abgefangen und mehrere Stunden umzingelt worden, anschließend wurden sie auf dem Präsidium erkennungsdienstlich behandelt. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts hätte die gewaltfreie Demo sogar aufgelöst werden können, nicht jedoch hätten die TeilnehmerInnen am Verlassen des Ortes gehindert werden dürfen. Thomas Krumenacker

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