■ Mahnungen: Kosten sind oft zu hoch
Mahnungen sind lästig und die Kosten oft unzulässig hoch. Wer bei einem Kreditinstitut mehr als fünf Mark Mahngebühren blechen muß, sollte sich einen Rechtsanwalt suchen, empfiehlt die Verbraucherzentrale Düsseldorf. Die Chancen, gegen überhöhte Zahlungsforderungen zu klagen, sind nicht schlecht. Das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 22 U 266/84) gesteht den Kreditanstalten sogar höchstens zwei Mark pro Mahnung zu. Schlechte Karten dürfte da die Citibank haben: die Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen fand bei einem Vergleich heraus, daß die Citibank 12,50 Mark Mahngebühren von ihren Schuldnern abknöpft.
Umverteilung gegen rechts
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