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Mahmut Özpolat frei

■ taz-Kampagne war erfolgreich

Der türkische Gewerkschafter Mahmut Özpolat (57), der wegen des Vorwurfs der „Anstiftung zum Mord“ seit Dezember 1993 in Auslieferungshaft saß (die taz berichtete mehrfach) und dessen Auslieferung noch im April für rechtmäßig erklärt wurde, ist jetzt aus der Auslieferungshaft entlassen worden. Nachdem die Bundesregierung entschieden hatte, daß sie eine Auslieferung an die türkische Justiz nicht bewilligen werde, seien die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung des vom Kammergericht erlassenen Haftbefehls entfallen, erklärte Justizsprecherin Uta Fölster gestern.

Gegen Özpolat, der seit 1988 als politischer Flüchtling anerkannt ist und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzt und dem nach Angaben der Menschenrechtsorganisationen medico international und amnesty international in der Türkei Folter und Tod drohen, liegt ein Auslieferungsantrag der Staatsanwaltschaft Mersin (Türkei) vor. Die türkische Anklagebehörde wirft ihm vor, gemeinsam mit anderen die Tötung eines Türken geplant zu haben. taz

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