piwik no script img

Magdeburg einmal ganz anders

■ Prozeß gegen Anfifas wegen Volksverhetzung / Staatsanwalt lehnt Einstellung des Verfahrens ab

Magdeburg (taz) – In Magdeburg dürfen zwar Rechtsextremisten unter den Augen der Polizei Jagd auf AusländerInnen und Punks machen – wer dagegen protestiert, muß aber mit einem Gerichtsverfahren wegen Volksverhetzung rechnen. Die Staatsanwaltschaft am Magdeburger Amtsgericht lehnte es gestern ab, ein entsprechendes Verfahren einzustellen. Darin werden der heute 21jährige Andreas H. und der 25jährige Matthias S. beschuldigt, nur wenige Tage nach den Morden in Mölln eine unangemeldete Protestdemonstration am frühen Abend des 26. November 1992 geleitet zu haben.

Volksverhetzung wird den beiden vorgeworfen, weil sie die „Menschenwürde anderer dadurch angegriffen“ hätten, „daß sie zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelten und sie beschimpften, böswillig verächtlich machten und verleumdeten.“

Die inkriminierten Sprüche sind indessen seit Jahren bekannte Standard-Parolen bei linken Demonstrationen. Wie die Polizei selber notierte, riefen während der Demonstration, an der sich 180 bis 200 Menschen beteiligten, die Teilnehmer lediglich: „Deutsche Polizisten schützen die Faschisten“, „Aufruhr, Widerstand – es gibt kein Großdeutschland“ oder „Haut den Nazis auf die Fresse“.

Der einzige geladene Zeuge, Kriminaloberrat Strauch, war gestern nicht erschienen. Er hatte bereits am 9. Juni mitgeteilt, wegen eines Urlaubes verhindert zu sein. Die Information war offenbar im internen Behördengang steckengeblieben. Richter Kordes schlug daraufhin vor, das Verfahren wegen „Geringfügigkeit“ einzustellen. Nach dem Studium der Akten, erklärte er, habe auch er so seine Zweifel am Sinn des Verfahrens.

Staatsanwalt Strauß beharrte aber auf der Vernehmung des Polizisten und damit auch auf dem Schuldvorwurf der Volksverhetzung. Der Richter muß nun einen neuen Termin anberaumen.

Wenn die Staatsanwälte in Magdeburg nur einmal so flott gegen Skinheads und Rechtsextreme vorgingen. Bereits 1991 hatte eine Gruppe von Skins schwerste Übergriffe auf AusländerInnen und Punks bei polizeilichen Vernehmungen detailliert eingestanden. Bis zur Anklageerhebung vor wenigen Wochen vergingen dann aber drei Jahre. Wolfgang Gast

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen