: Männerwohnheim
Der Senat weiß auch nicht so recht, ob der geplante Umbau des Männerwohnheims an der Englischen Planke in 43 Sozialwohnungen der jüngst erlassenen Sozialen Erhaltungsverordnung (§ 172 BauGB) widersprechen würde (taz berichtete). Der SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Maren Piske antwortete er jetzt, daß die Eigentümerin – die Genossenschaft „Bauverein der Elbgemeinden“ – bis zum 19. April 1996 eine gültige Baugenehmigung für den Umbau habe. Bei einer weiteren Verlängerung bedürfe es zusätzlich einer Genehmigung nach § 172 BauGB. Die eigentlich spannende Frage, ob dafür denn die Voraussetzungen vorliegen, „wird zu gegebener Zeit überprüft“. Schlauer sind wir damit nicht.
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