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Männer dürfen kicken

Kassel (AP) – Wenn Mitarbeiter eines Unternehmens gegen andere Mannschaften Fußball spielen, stehen sie genauso unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung wie bei der beruflichen Arbeit im Betrieb. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem gestern bekanntgegebenen Urteil grundsätzlich entschieden. Der Betriebssport diene dem körperlichen Ausgleich von der Arbeit im Unternehmen, erklärten die Richter. Dafür seien zwar am besten Lockerungsübungen geeignet, vor allem Männern böten aber rein gymnastische Übungen in der Regel keinen ausreichenden Anreiz, Sport zu treiben. Deshalb könne auch Wettkampfsport zwischen verschiedenen Mannschaften als Betriebssport angesehen werden. Allerdings müsse wirklich der körperliche Ausgleich im Vordergrund stehen; es dürfe nicht darum gehen, Spitzenleistungen zu erzielen oder gar an allgemeinen Wettkämpfen von Ligamannschaften teilzunehmen. Ein gelegentlicher Wettkampf gegen eine andere Betriebssportgemeinschaft schließe dagegen den Unfallversicherungsschutz nicht aus. Damit wurde in letzer Instanz die gesetzliche Unfallversicherung verurteilt, für die erheblichen Verletzungen eines Mannes aus Hannover aufzukommen, die er sich beim körperlichen Ausgleich als Torwart einer Betriebsfußballmannschaft bei einem Turnier zugezogen hatte.

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