: Macker, packt die Badehose ein
Köln (taz) - Sie ist so verbreitet wie Fußpilz und genau so lästig: die Anmache im Schwimmbad. „Diese Kerle“, stöhnt die 12jährige Carla im Kölner Aggrippa-Bad, „ständig müssen sie dich irgendwie anbaggern. Ätzend.“ Ihrer Freundin Mascha wollte neulich ein „Typ an den Bikini“: „Dem hab‘ ich so eine runtergehauen, daß er sich volle Kanne auf die Kacheln gelegt hat. Und dafür wäre ich beinahe rausgeflogen. “ Das soll jetzt anders werden. In den Schwimmbädern der Stadt Köln können Anmacher künftig ihre Badehosen einpacken. Dafür mußte die Sportstättensatzung geändert werden, denn sexuelle Belästigung ist kein Straftatbestand und konnte bisher kein Grund für ein Hausverbot sein. „Wo steht denn, daß ich das nicht darf?“ - laut Schwimmeisterin Görgens die gängige Ausrede der Macker. Jetzt steht im Paragraph 4 der neuen Kölner Sportstättensatzung: „Insbesondere sind sexuelle Belästigungen, zum Beispiel durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherungen, untersagt.“ Wenn sich künftig eine Frau beschwert, erhält der Beschuldigte Gelegenheit zur Gegendarstellung und wird dann darauf hingewiesen, daß er Hausverbot bekommt, falls sich sein Verhalten nicht ändert.
Ulli Klausmann
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