: Machtloser Anstaltsbeirat
Betr.: „Da bleibt einem die Luft weg“, taz vom 15.8.2002
Seit Jahren werden immer wieder neue Hoffnungen auf eine Veränderung der unerträglichen Zustände im Abschiebeknast propagiert. Doch wie auch die anderen „Errungenschaften“, wie der Umzug in die Kaserne Vahr und wie das Abschiebehaftvollzugsgesetz, wird auch ein Anstaltsbeirat nicht in der Lage sein, die Zustände in der Abschiebehaft abzumildern. Beiratsmitglieder werden immer nur seltene Gäste sein, die den Vollzug mehr oder weniger von Außen sehen. Auch sie werden beschönigten Polizeiberichten nichts anderes entgegensetzen können, als eidesstattliche Versicherungen von Gefangenen – wie sie von grenzenLOS im Fall des Bewusstlosen vorgelegt wurden.
Natürlich hätte ein Umzug in ein anderes Gebäude (zum Beispiel ohne Kacheln oder mit Fenstern anstelle von Glasbausteinen; kurze Wege für Bedienstete statt Videoüberwachung aus der Ferne) oder ein anderes Vollzugsgesetz (zum Beispiel mit echten Beschwerderechten für Gefangene, freier Arztwahl und so weiter) Verbesserungen bringen können. Aber unter den gegebenen Umständen wird es auch keinem Anstaltsbeirat gelingen, die gewollten Missstände zu verändern. Dies zeigen mir u. a. meine eigenen Erfahrungen aus dem Strafvollzugsbeirat von Oslebshausen, wo die rechtlichen Rahmenbedingungen sogar besser sind.
Christine Graebsch
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