MIT DEN ZENTRALBANKEN AUF DU UND DU: Künftig neun Landesbanken
■ Regierung setzt sich im Vermittlungsausschuß durch
Bonn (ap/dpa/taz) — Im Streit mit den Ländern um die Neuordnung der Bundesbank hat sich die Bundesregierung durchgesetzt. Im Vermittlungsausschuß ließ die Mehrheit von Union und FDP am Mittwoch abend das Konzept der Regierung weitgehend unverändert passieren, nach dem die Zahl der Zentralbanken von derzeit 11 in den alten Bundesländern auf nur noch neun im gesamten Bundesgebiet reduziert werden sollen. Der Vermittlungsausschuß kam allerdings den Wünschen aus Ostdeutschland etwas entgegen und räumte Thüringen die Möglichkeit ein, zusammen mit Sachsen eine Zentralbank zu unterhalten. Nach dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz sollte das ostdeutsche Land mit Hessen eine gemeinsame LBZ einrichten. Die Länder hatten eine Neuordnung nach dem Prinzip „ein Land — eine Zentralbank“ verlangt und das Vorhaben im Bundesrat blockiert.
Nach dem Beschluß des Vermittlungsausschusses behalten Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen ihre eigenen Landeszentralbanken. Je ein Institut wird zuständig sein für die beiden Länder Berlin und Brandenburg, für Bremen, Niedersachsen und Sachsen- Anhalt, für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig- Holstein, für Rheinland-Pfalz und das Saarland sowie für Sachsen und Thüringen. Daß Bundesfinanzminister Theo Waigel den Kompromißvorschlag des Bundesrates abgelehnt hatte, 12 LBZs einzurichten und allen 16 Ländern je eine Stimme im Zentralbankrat zu geben, war vor allem bei den SPD-regierten Ländern auf Kritik gestoßen. Nun müßten die Länder auf ihren alten Antrag zurückkommen, ergänzt um die Forderung nach Neuverteilung des Bundesbankgewinns, sagte der rheinland-pfälzische Finanzminister Edgar Meister, einer der Wortführer der Länder. Die SPD-geführten Länder wollen trotz der Niederlage im Vermittlungsausschuß weiter für eine Erhöhung der Zahl der Landeszentralbanken kämpfen.
Der Gesetzentwurf, gestern vom Bundestag mit der Regierungsmehrheit erneut abgesegnet, ist nach Auffassung der Regierung im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig. Die Länderkammer müßte ihn bei der heutigen Abstimmung mit Zweidrittelmehrheit verwerfen. Dies gilt jedoch als unwahrscheinlich. es
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