■ MAUERSCHÜTZENPROZESS: Bewährung für Grenzer
Berlin (dpa) - Im zweiten Mauerschützenprozeß hat das Berliner Landgericht gestern zwei ehemalige DDR-Grenzsoldaten zu Bewährungsstrafen verurteilt. Eine Strafkammer verhängte gegen Uwe Hapke (30) eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten, gegen den mitangeklagten Udo Walther (27) eine Strafe von anderthalb Jahren. Die Verurteilten können sich nach den Worten der Vorsitzenden Richterin Ingeborg Tepperwien zu ihrer Rechtfertigung nicht auf das DDR-Grenzgesetz berufen. Damit wich das Gericht in seiner Begründung von dem Urteil im ersten Mauerschützenprozeß ab. SEITE 4
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