■ MAUERSCHÜTZEN: Weitere Anklagen
Berlin. Die Staatsanwaltschaft des Kammergerichts hat gegen zwei weitere »Mauerschützen« Anklage erhoben. Wie die Sprecherin der Justizverwaltung, Uta Fölster, gestern erklärte, werden einem 54jährigen und einem 51jährigen vorgeworfen, im Jahre 1961 zwei Monate nach Mauerbau aus etwa 70 bis 75 Meter Entfernung auf zwei Flüchtlinge gezielt geschossen zu haben. Die Anklage lautet auf Verdacht des gemeinschaftlich versuchten Totschlags. Ein Opfer blieb nach der Schießerei querschnittsgelähmt. Der andere Flüchtling, von dem nur der Vorname bekannt ist, konnte zurück in Richtung Osten fliehen. Ein dritter beteiligter Grenzsoldat sei inzwischen verstorben, hieß es. Wann der Prozeß beginnen wird, ist noch offen.
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