in kürze GEHEIMDIENSTE: MAD darf ins Ausland
Der Militärische Abwehrdienst (MAD) soll nach einem Beschluss des Bundeskabinett künftig als Konsequenz aus der verstärkten Auslandstätigkeit der Bundeswehrauch im Ausland eingesetzt werden. Aufgabe des MAD ist die Abschirmung der Armee gegen Spionage. (ap)
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