Lorenz Böllinger: „Kein Kompromiss“
„Justizsenator Henning Scherf gibt den Kompromiss zur Reform der Bremer Juristenausbildung falsch wieder“ – mit solch klaren Worten wendet sich der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Lorenz Böllinger, in Richtung des Senators. „Genauer: Die Reformvorschläge sind aus unserer Sicht gar kein Kompromiss.“ Scherf hatte in einer Pressemitteilung vor drei Tagen versichert, nach der Reform sei die so genannte „Schwerpunktausbildung“ an der Uni „nicht gefährdet“. Nach wie vor könne im 1. juristischen Staatsexamen eine „Themenhausarbeit“ geschrieben werden.
Böllinger widerspricht. In der Vergangenheit habe der vom Studierenden selbst gewählte Themenschwerpunkt bis zu 44,43 Prozent der Examensbewertung ausgemacht. In Zukunft seien kaum mehr als 8,33 Prozent möglich. Die Studierenden könnten nicht mehr frei entscheiden, ob sie in einem Themenschwerpunkt – im Gegensatz zur eher traditionellen „Fallbearbeitung“ – geprüft werden wollen. Diese Entscheidung läge in Zukunft beim Prüfungsamt. cd
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