: Lokalkoloratur
Rechtsanwalt Ernst Medecke kommt gerne oben ohne zum Gericht. Er genießt es, den Blick auf die nackte Haut freizugeben. Seinen Hals nicht hinter eng anliegendem Schlips zu verstecken, sondern sogar den obersten Knopf des Hemdes offen zu lassen. Ende Januar allerdings stieß er beim Prozess in Winsen auf einen Amtsrichter, der bei so viel Freizügigkeit von einer Gänsehaut heimgesucht wurde. Um sich des anrüchigen Bildes zu entledigen, schloss er Medecke kurzerhand vom Verfahren aus. Nicht, ohne ihn vorher wegen des fehlenden Schlipses scherzhaft zu befragen, ob er selber der Angeklagte sei. Obwohl der ihm wohlbekannte Anwalt das verneinte, griff der Amtsrichter mit dem Rausschmiss zu einem Ordnungsmittel – und beging damit einen Fehler, wie er sich nun vom Oberlandesgericht Celle belehren lassen musste: Gegen Verteidiger darf mit dieser Maßnahme nicht vorgegangen werden. Medecke nun ist bester Dinge, bejubelt den Sieg, der für die Rechtsprechung im ganzen Land wegweisend sein wird. „Nach dieser Entscheidung kann in der ganzen BRD kein Rechtsanwalt mehr gezwungen werden, eine Krawatte zu tragen“, freut er sich. Wir uns auch. Angesichts der nun zu erwartenden freigelegten Hälse vor Gericht. EE
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen