piwik no script img

Löfflers Haftbeschwerde gescheitert

Karlsruhe (dpa) — Der unter Spionageverdacht stehende ehemalige Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Gerd Löffler ist mit einer Haftbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Löffler, der seit 1974 für den militärischen Nachrichtendienst der DDR gearbeitet haben soll, hatte sich nach Österreich abgesetzt und von dort aus seine Beschwerde gegen den Haftbefehl betrieben. Der Bundesgerichtshof erklärte nun den Einwand für unbeachtlich, wonach gegen ihn als Bürgerschaftsabgeordneten aufgrund seiner Immunität kein Haftbefehl habe erlassen werden dürfen. Löffler hatte argumentiert, beschlagnahmte Dokumente hätten nicht zur Begründung des Tatverdachts herangezogen werden dürfen, da die Immunität auch darauf erstrecke. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes kommt es jedoch darauf an, daß die Immunität eine „gültige Palamentschentscheidung“ aufgehoben wurde. Die Immunitätsvorschriften zielten vor allem darauf, die Funktionsfähigkeit des Parlaments sicherzustellen. Die Verwertung von Beweismitteln sei gestattet, wenn Immunität nicht mehr besteht.

Gemeinsam für freie Presse

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen