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Löblich

Schleswig-Holstein hat die Einkommensgrenze, nach der ein Schwangerschaftsabbruch von der Sozialhilfe bezahlt wird, von 966 auf 1450 Mark heraufgesetzt. Das gab gestern Frauenministerin Gisela Böhrk bekannt. Die Regelung ist im Hinblick auf ein zu erwartendes Bundesgesetz zunächst bis zum 31. Juli 1994 befristet. Es solle verhindert werden, daß einkommensschwache Frauen aus finanziellen Gründen auf eine ärztliche Behandlung verzichteten, betonte die Ministerin.

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