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Archiv-Artikel

Lobbyisten am Werk

Deutschland wird gegen EU-Werbeverbot für Tabak klagen zum Schutz der heimischen Werbewirtschaft

BERLIN ap ■ Deutschland wird vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gegen das von der EU verhängte Tabakwerbeverbot klagen. Das gab das Bundesfinanzministerium in Berlin bekannt. Wann die Klage eingereicht werde, stehe aber noch nicht fest, sagte Sprecher Jörg Müller. Der EU-Ministerrat hatte im Dezember gegen den Widerstand der Bundesrepublik ein weitreichendes Tabakwerbeverbot beschlossen, das ab Juli 2005 für Zeitungen und Zeitschriften, Radio und Internet gelten soll. Erlaubt ist Werbung für Zigaretten danach nur noch im Kino und auf Plakaten. Die Bundesregierung vertrat die Ansicht, die EU überschreite mit einem derartigen Gesetz ihre Kompetenzen. Da auch Medien betroffen seien, die überwiegend regional oder lokal vertrieben würden, handele es sich um einen Eingriff in den nationalen Werbemarkt. Die EU dürfe aber nur Regeln erlassen, die den grenzüberschreitenden Handel beträfen.