Linke nach Verfassungsschutz-Urteil: "Rückfall in den Kalten Krieg"
Die Linke zeigt sich überrascht vom Urteil aus Leipzig. Sie will nicht hinnehmen, dass dem Verfassungsschutz erlaubt wird, sie weiter zu beobachten.
BERLIN dpa | Die Linkspartei will sich weiter mit allen Mitteln gegen die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Der Linken-Politiker Bodo Ramelow bekräftigte am Donnerstag im Sender NDR Info, dass er den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vorbereite.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch entschieden, dass die Beobachtung Ramelows rechtens ist. Der Verfassungsschutz begründet sein Vorgehen damit, dass der Politiker ein Spitzenvertreter einer Partei mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen sei.
Im RBB kritisierte Ramelow, mit dem Urteil sei es zulässig, dass über alle 80 000 Mitglieder der Linkspartei Registerauszüge angelegt werden könnten. Dies sei "ein skandalöses Verfahren" und "ein Rückfall in den Kalten Krieg". Die Linke solle als Opposition den Staat prüfen - "und nicht umgekehrt der Staat mit geheimdienstlichen Mitteln und Beamtenapparaten uns prüfen". Im Bayerischen Rundfunk ergänzte er: "Man geht hier mit staatlichen Mitteln gegen eine erfolgreiche politische Partei vor." Die Linke sei selbstverständlich verfassungstreu.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Fall des Linken-Politikers Ramelow geurteilt, dass ein Dossier aus öffentlich zugänglichen Daten über ihn verfasst werden darf. Die Richter genehmigten, dass auch alle anderen Linken-Spitzenpolitiker beobachtet werden können. (Az.: BVerwG 6 C 22.09) Es gebe Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen von Teilgruppen innerhalb der Partei.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken im Bundestag, Dietmar Bartsch, zeigte sich am Donnerstag im rbb-Inforadio überrascht von dem Urteil: "Ich habe das nicht für möglich gehalten, dass gerichtlich festgestellt wird, dass der Geheimdienst sich zum willfährigen Arm parteipolitischer Interessen machen kann." Es könne nicht sein, dass Regierungen festlegen, wer beobachtet wird.
Linken-Chef Klaus Ernst lehnte es ab, linksextreme Gruppierungen wie die Kommunistische Plattform oder das Marxistische Forum auszuschließen. Die Linke lasse sich "nicht vorschreiben, wer bei uns Strömungen bilden darf und wer nicht", sagte Ernst der "Leipziger Volkszeitung". Er könne keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen dieser Gruppen erkennen.
Der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach begrüßte dagegen das Urteil. "Ich halte diese Entscheidung für richtig", sagte er am Donnerstag dem Sender MDR Info. Für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei es nicht entscheidend, ob eine Partei in ein Parlament gewählt werde, sondern ausschließlich darum, ob es verfassungsfeindliche Aktivitäten gebe. "Ich habe noch nie gehört, dass die Repräsentanten der Linkspartei gesagt haben: Sofort die Beobachtung der NPD einstellen, denn die NPD ist ja in demokratischer Wahl in Parlamente eingezogen. Danach differenziert der Verfassungsschutz aus guten Gründen nicht."
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