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Linke-Abgeordneter Jan van AkenVerurteilt wegen „Schotter“-Aufrufs

Das Amtsgericht Lüneburg hat Jan van Aken verurteilt. Der Bundestagsabgeordnete der Linken muss für die Aufforderung zum „Schottern“ zahlen.

Da lacht er noch: Jan van Aken. Bild: dpa

LÜNEBURG dpa | Der Linke-Bundestagsabgeordnete Jan van Aken muss eine Geldstrafe von 2250 Euro zahlen, weil er sich 2010 bei einem Castor-Transport an einem Aufruf zum „Schottern“ beteiligt hatte.

Van Aken berichtete über das Urteil des Amtsgerichts Lüneburg am Dienstag auf seiner Internet-Seite. Die Geldstrafe setze sich aus 15 Tagessätzen zu je 150 Euro zusammen. Der Bundestag hatte im November die Immunität von vier Abgeordneten der Linkspartei aufgehoben, darunter war van Aken.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg hatte gegen die Politiker einen Strafbefehl wegen „öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat“ erwirken wollen. Van Aken hatte dies nach Angaben seines Berliner Büros aber nicht akzeptiert, so dass es nun zum Prozess kam.

Die Schotterkampagne zum Stopp der Castor-Transporte nach Gorleben war ein Marketing-Erfolg der linken Aktivisten. Die alte Kampagnen-Homepage www.castor-schottern.org musste aus rechtlichen Gründen geräumt werden.

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7 Kommentare

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  • Q
    quer-ulantin

    @Elvenpath: NATÜRLICH NICHT! Das sind alles anständige Kirchengänger, die machen sich die Hände an diesem Schotter nicht schmutzig!

     

    Deren Schotter ist sauber!!!

  • B
    boateng

    @Peter A.Weber

    Sehe ich ähnlich.

    Wenn das so weitergeht wird man eines Tages noch vor Gericht gestellt, nur weil man einen Molly auf Polizisten geworfen hat.

  • PA
    Peter A. Weber

    Dieses Urteil zeigt wieder einmal beweiskräftig, wie das Rechtsverständnis in Deutschland vorbogen ist. Wer Castor-Schottern betreibt oder nur unterstützt, kommt vor den Kadi und wird im Namen der neoliberalen Marktdemokratie abgeurteilt, weil er das Profitschottern der Energiekonzerne behindert.

     

    Wer das Geldschottern im großen Stile betreibt - also direkte Geldwäsche bzw. Beihilfe dazu wie die Banken - oder dies noch unterstützt - wie die deutschen Politiker -, der darf dieses unsaubere Geschäft ungestört zum Wohle der privaten Kapitalvermehrung ausüben. Justitia ist mindestens auf einem Auge erblindet.

  • E
    Elvenpath

    Mich würde mal interessieren, ob die Immunität eines CDU-Abgeordneten wegen solche einer Lappalie auch aufgehoben werden würde.

  • S
    Sam

    Bei einem monatlichen Grundgehalt von 8.252€ + 4123€ Kostenpauschale + 15.798€ Mitarbeiterpauschale + zusätzlicher weiterer Vergünstigungen kann man das wohl kaum als Strafe bezeichnen, was Jan van Aken bezahlen soll - das kann er sich doch mit links leisten, zumal derzeit eine kräftige Diätenerhöhung vom Bundestag vorbereitet wird.

    Dem Urteil stimme ich zwar inhaltlich nicht unbedingt zu, aber wenn schon Strafe, sollten bitte auch unsere Volksvertreter diese spüren können - ein Student wird ja schließlich auch nicht zur Zahlung von 0,17€ in mehreren Raten veruteilt, wenn er zum Schottern aufruft, sondern muss dafür bluten.

  • L
    Levin

    Wie haeufig wollt ihr noch auf den Suchmaschinen-Optimierer verlinken und damit sein Ranking nach oben schrauben?

    Der Link ist nun wirklich ueberfluessig.

  • F
    FaktenStattFiktion

    Wer zu Straftaten aufruft, muss mit den konsequenzen rechnen.

     

    Ärgerlich ist lediglich, dass Genosse van Aken nicht auch an den Kosten des Einsatzes beteiligt wird. Warum soll der Steuerzahler bezahlen, was auch ein Herr van Aken mit verursacht hat?