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Lieber falsche Daten

■ Polizeigewerkschaft kritisiert geplantes SPD/AL-Datenschutzgesetz/ Weg mit Bürgerrechten?

Berlin. Die im Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) organisierten Polizeibeamten wollen keine Bürger, die ihnen auf die Finger gucken: An einem von der SPD und AL geplanten Datenschutzgesetz kritisiert BDK-Chef Ulrich Gähner, daß ein Betroffener die Daten sperren dürfe, die möglicherweise falsch sind. So hätte jeder »praktisch unbegrenzte Möglichkeiten«, zu verhindern, daß seine Daten verwendet werden dürften. Mit anderen Worten: lieber falsche als gar keine Daten für Polizei und andere Behörden. Überhaupt bringe die Auskunftspflicht gegenüber Bürgern, die wissen wollen, was über sie in Behördenakten behauptet wird, »zusätzlichen Verwaltungsaufwand« mit sich.

Gähner erwartet »katastrophale Folgen für die Kriminalitätsbekämpfung«, weil der Entwurf die Verarbeitung personenbezogener Daten nur zuläßt, wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt. Weil diese Bundes- und Berliner Rechtsvorschriften aber nie erlassen worden sind, dürfe auch das geplante Datenschutzgesetz nicht beschlossen werden, argumentiert er.

AL-Abgeordnete Lena Schraut widerspricht Gähners Darstellung: Es gebe Übergangsfristen, und solange die gelten, dürfe die Polizei auch zukünftig so arbeiten wie bisher. Berliner Rechtsvorschriften, die die Verarbeitung personenbezogener Daten erlauben, seien bereits vorbereitet, behauptet der Sprecher der Innenverwaltung, Werner Thronicker. Die Neufassung des sogenannten Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes werde aber nicht mehr vor Beitritt Ost-Berlins durch das Parlament »gepeitscht«. Daß die seit sieben Jahren fälligen Rechtsvorschriften nicht längst beschlossen wurden, sei eine »Erblast des CDU-Senats«, erklärte Thronicker. Dirk Wildt

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