: Liebe war schuld am Landesverrat
■ Bewährungsstrafe für Offizier, der aus Liebe zu seiner Frau, einer KGB-Spionin, Informationen an die Stasi lieferte
Berlin. Milde Strafe für den „Landesverräter aus Liebe“: Nach nur zwei Verhandlungstagen verurteilte das Kammergericht gestern einen ehemaligen Kapitänleutnant der Bundesmarine wegen Landesverrats zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren Freiheitsentzug. Der 56jährige war seiner damaligen Ehefrau – einer sowjetischen Spionin – in die DDR gefolgt und hatte dort sein gesamtes dienstliches Wissen der Stasi preisgegeben.
Der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenats, Dieter Palhoff, sagte, der Offizier, der rund ein Jahr lang in einer deutsch-amerikanischen Geheimdiensteinheit gearbeitet hatte, habe in einem „Abhängigkeitsverhältnis“ zu seiner Ehefrau gestanden. Die Frau, die am zweiten Verhandlungstag auch als Zeugin vernommen wurde, hatte sich Ostern 1978 überraschend in die DDR abgesetzt. Vergeblich hatte der Beschuldigte dann seine Frau, die vom KGB auf Mitarbeiter der westlichen Nachrichtendienste angesetzt war, um Rückkehr gebeten. Im Gegenteil: Sie forderte ihn im November 1978 auf, ihr binnen einer Stunde nachzukommen.
Der Angeklagte sei ihr gefolgt und „aus menschlicher Schwäche zum Verräter geworden“. Nachdem er bereits die wichtigsten Angaben bei der Stasi gemacht hatte, trennte sich seine Frau endgültig von ihm. Erst in der DDR hatte der Offizier davon erfahren, daß seine Frau Spionin ist. Palhoff betonte, der Offizier habe durch seinen Schritt in die DDR „sein Leben zerstört“. Ihm solle nun die Chance gegeben werden, „eine neue Existenz aufzubauen“. Das Gericht entsprach in seinem Urteil im wesentlichen dem Antrag der Verteidigung, die eine milde Strafe verlangt hatte. Die Bundesanwaltschaft hatte auf drei Jahre Haft plädiert. Ihr Sitzungsvertreter gab aber zu erkennen, daß die Anklage das Urteil vermutlich ebenfalls anerkennen wird. Auch nach seiner Aussage hatte die Stasi den Angeklagten weiter betreut. Die Stasi zahlte sogar die Alimente für seine Kinder aus erster Ehe. dpa
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