: „Liebe taz...“ Schön geredete Wettervorhersage
Betr.: „Linie 4: Klagen wurden abgewiesen“, taz bremen vom 5. September
Die Stadt Bremen wie auch das Oberverwaltungsgericht Bremen haben in dem Prozedere um den Planfeststellungsbeschluss für den unbefangenen Betrachter keinen guten Eindruck hinterlassen.
Das Prozedere um den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist für die gesamte Öffentlichkeit gezeichnet durch das Verschweigen der Tatsache, dass und in welchem Umfang die Anlieger von Enteignungen betroffen werden. Besonders unverständlich ist, dass „privates Grün“ – nämlich die Vorgärten der Kläger – für einen neuen – öffentlichen – Grünstreifen enteignet werden soll.
Der Stadt erscheint es praktikabel mit veralteten Zahlwerten ohne aktualisierte Ermittlungen Prognosen für die Zukunft zu erstellen. Dabei werden reale Planungsalternativen ohne plausible Begründung vernachlässigt. Dies kommt einer „schön geredeten Wettervorhersage“ gleich, nur dass hiervon künftig tausende betroffene Anlieger wie auch Verkehrsteilnehmer nachhaltig durch Abgase und Lärm über Gebühr beeinträchtigt werden.
Die mündlichen Verhandlungen bei dem Oberverwaltungsgericht haben den Eindruck bestätigt, dass innerhalb der Bremischen Grenzen politischer Wille Gesetz ist – und zu justizieren ist. Obwohl immer nur weitere Ungereimtheiten zu Tage getreten sind.
Sowohl der Stadt als auch dem Gericht erscheint es „normal“, dass zum Beispiel der vollends unübersichtliche und von „Praktikanten“ zusammengefügte Planfeststellungsbeschluss der Öffentlichkeit nicht belegt, welche Folge dieser hat. Hierbei ließ die Stadt die Ermittlungen ihrer Sachverständigen in einer Art und Weise untermauern, die dem Charakter einer „Werbeverkaufsschau“ gleichkam.
Es bleibt dabei, dass die Weiterführung der Linie 4 im „Langen Jammer“ ohne zeitgleiche Planung und Durchführung einer Entlastungsstraße eine Fehlplanung ist. Auf ihre eigenen Bürgerinnen und Bürger nimmt die Stadt keine Rücksicht.
Gernot Erik Burghardt
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