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„Liebe taz...“ Gläubiger erhalten nichts

Betr.: „In den Schuldenturm verdammt“, taz bermen im August 1999

Man kann nicht erwarten, dass eine Redaktion sich in dem Rechtsgebiet, über das sie berichtet, auskennt. Man kann aber wohl erwarten, dass die einfachsten Regeln eines veröffentlichten Interviews eingehalten werden. Diese bestehen darin, dass Interviewer die Frage stellen und der Interviewte die Antwort gibt. Die taz hat aus einem längeren Telefoninterview absprachegemäß eine Kürzung vorgenommen, aber absprachewidrig auch noch den dann abgestimmten Text verändert. Aus Unkenntnis oder absichtlich sind hierdurch leider Missverständnisse in den Text geraten:

Durch den Nullplan werden den Gläubigern nicht „nach fünf Jahren Gegenleistungen“ angeboten, sondern es wird gerade im Gegenteil in Aussicht gestellt, dass die Gläubiger nichts erhalten.

Auch ohne Prozesskostenhilfe können die Schuldner ihren Gläubigern einen solchen Plan anbieten.

Gerade für diesen (in der Regel aussichtslosen) Versuch könnte ich mir ein einfacheres Verfahren vorstellen. „Wenn Einkommen da ist“, ist das gegenwärtige Verfahren durchaus geeignet.

Heinrich Schnitger (Richter

am Amtsgericht)

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