: Lesben dürfen Kind behalten
Boston (dpa) – Einem lesbischen Paar ist im US-Bundesstaat Massachusetts das gemeinsame Sorgerecht für ein fünfjähriges Mädchen zugesprochen worden. Der Oberste Gerichtshof in Boston entschied mit vier zu drei Stimmen, daß die biologische Mutter Susan Love – eine bekannte medizinische Spezialistin für Brustkrebs – und eine mit ihr seit über zehn Jahren liierte Ärztin gemeinsam das Elternrecht für das Kind besitzen. Das Paar hatte das Verfahren angestrengt, um gemeinsam das Sorgerecht für die Fünfjährige zu erhalten, die durch künstliche Besamung zur Welt gekommen war. Nach Angaben der Anwältin der beiden Ärztinnen ist damit in Massachusetts erstmals von einem Gericht zugunsten eines homosexuellen Paares entschieden worden. Ausschlaggebend sei gewesen, daß das Paar nicht verheiratet sei. In dem Bundesstaat ist eine Eheschließung gleichgeschlechtlicher Personen verboten.
Im US-Bundesstaat Virginia dagegen hatte in der vergangenen Woche ein Bezirksgericht entschieden, daß eine lesbische Mutter für die Erziehung ihres Sohnes „ungeeignet“ ist. Richter Buford Parsons entzog der 23jährigen Sharon Bottoms das Sorgerecht für ihren zwei Jahre alten Sohn. Der Richter bezeichnete den Lebenswandel von Sharon Bottoms als „illegal und unmoralisch“, da sie mit ihrer 27jährigen Lebensgefährtin oralen Sex praktiziere.
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