Leistungen für Asylbewerber: Zu wenig, um menschenwürdig zu sein
Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen in etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV erhöht werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.

Ein Transparent am Zaun der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg. Bild: dpa
KARLSRUHE, afp | Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen deutlich aufgestockt werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil, dass diese Leistungen in etwa auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV anzuheben sind. Auch Asylsuchende hätten Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, die bisherigen staatlichen Hilfen reichten dafür nicht aus, hieß es zur Begründung. (Az: 1 BvL 10/10 u. a.)
Die seit 1993 unveränderten Hilfssätze von rund 240 Euro monatlich für Erwachsene hob das Gericht in Form einer Übergangsregelung auf 336 Euro an. Die neuen Sätze gelten ab sofort.
Die Übergangsregelung gilt, bis neue Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes in Kraft getreten sind. Die Verfassungshüter verpflichteten den Gesetzgeber dazu, diese Neufassung „unverzüglich“ in Angriff zu nehmen. Sie muss sich an den Regelsätzen für Sozialhilfeempfänger und Hartz-IV-Leistungen in Höhe von derzeit 374 Euro monatlich orientieren.
Die Karlsruher Richter begründeten ihr Urteil damit, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht nur Deutschen, sondern „gleichermaßen“ auch allen Ausländern zustehe, die sich in der Bundesrepublik aufhalten. Dieses Grundrecht umfasse neben der „physischen Existenz des Menschen“ auch die „Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen“ und ein „Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“.
Rund 30 Prozent mehr
Nach der Übergangsregelung erhalten die insgesamt 130.000 Betroffenen einschließlich Geduldeter rund 30 Prozent höhere Leistungen. Von den nun 336 Euro monatlich müssen 130 Euro „für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens“ bar ausbezahlt werden, entschied das Gericht. Bislang lag dieses sogenannte Taschengeld bei 40 Euro. Für Kinder wurde der Barbetrag von 20 auf 70 Euro monatlich angehoben, er dient etwa zur Deckung von Fahrtkosten zur Schule.
Die Richter billigten allerdings, das Hilfen auch in Form von Sachleistungen wie Lebensmittelpaketen gewährt werden können. Der Staat habe bei der Entscheidung zwischen Geld-, Sach- oder Dienstleistungen einen Gestaltungsspielraum.
Die Übergangsregelung gilt rückwirkend ab 2011 für alle noch nicht rechtskräftig ergangenen Bescheide. Viele Betroffene können nach Angaben des Experten Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin nun Nachzahlungen des Taschengeldes rückwirkend gelten machen, weil die Beträge meist ohne rechtskräftigen Bescheid ausgezahlt wurden.
Das Urteil macht es dem Gesetzgeber schwer, deutlich unter der vom Gericht geforderten Anhebung der Hilfen um ein Drittel zu bleiben. Ausdrücklich betonten die Richter etwa, dass „die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren“ sei. Sie wiesen damit die Auffassung der Bundesregierung zurück, die Hilfsätze sollten möglichst niedrig sein, da ein hohes Leistungsniveau dazu führen könne, dass die Zahl der Flüchtlinge in Deutschland steige.
Bedarf wird transparent berechnet
Staatssekretärin Annette Niederfranke aus dem zuständigen Bundessozialministerium sagte in Karlsruhe, „die Bundesregierung respektiert das Urteil“ und werde den Bedarf der Betroffenen „nun transparent berechnen“. Zu möglichen Kosten der Novelle vermochte sie zunächst keine Angaben zu machen.
Der Leiter von Pro Asyl, Günter Burkhardt, begrüßte, dass das Urteil ein „jahrelanges Unrecht“ beende. „Flüchtlinge sind keine Menschen zweiter Klasse“, sagte er.
Leser*innenkommentare
AntiFunt
Gast
Hat jemand mal an den Slogan "Arbeit statt Almosen" gedacht, oder wäre das im Gegensatz zu "Bargeld statt Bevormundung" rechtsextrem?
ion
Gast
@ Ann (18.07.2012 17:01),
ich darf Sie verweisen auf:
"18.07.2012 14:37 Uhr
von Rando:
@Slimak
Und ihr Kommentar ist purer Schwachsinn!"
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Fabian
Gast
Die NPD kann mit solchen Urteilen kaum bessere Wahlkampfhilfe bekommen, als mit den Geldern vom Verfassungsschutz.
Irene
Gast
@Charlotte
Diese Ungerechtigkeit wird sich nur ändern, wenn wir ganz neue Wege gehen, politisch und gesellschaftlich. Nur wenn nationale Interessen und Belange klares Vorrecht bekommen, kann dieses Land weiter leben. Sonst endet es in einem Deutschlanistan.
Andreas J
Gast
Ich könnte bei den meißten Kommentaren kotzen! Nur weil es den Leuten unter Hartz 4 scheiße geht, muß es Asylanten noch beschissener gehen. Nur damit man das Gefühl hat, da gibt noch jemanden auf den man herabschauen kann. Die kommen nicht aus Spaß nach Deutschland, sondern wegen wirtschaftlichen und politischen Kriesen, an denen die deutsche Wirtschaft, gedeckt duch die Politik unserer Regierung schamlos profitiert. Wir verzocken ihre Lebensmittel für unsere Altersvorsorge und wenn sie hungrig vor unserer Tür stehen bekommen sie den Stinkefinger, werden sie als Schmarotzer beschimpft und sollen sich verpissen. Ich schäme mich, das ich deutscher bin. Unsolidarisches Pack!
Ann
Gast
Die pure Provokation für den Steuerzahler und für Menschen die eingezahlt haben und dann, z.B. durch Krankheit nach Verhauch des Ersparten bis auf den Freibetrag, Sozialhilfe beantragen müssen.
UNFASSBAR, gebt denen wenigstens eine Arbeitsverpflichtung, es gibt genug Baustellen und Aufgaben im sozialen und öffentlichen Raum!!!
Ansonsten Sozialhilfe abschaffen, löst viele Probleme! Gibt es auch in anderen Ländern nicht und das ist gut so.
drehmstz
Gast
Eine Klatsche für die Bundesregierungf, aber freuen wir uns nicht zu früh: Wir werden noch staunen, mit welchen Tricksereien - allen voran sehe ich schon Frau v.d.Leyen und ihr Kabinettskompagnon Friedrich - dieses Urteil ausgehebelt wird.
Und die Nachzahlung an Berechtigte, weil ihre Bescheide für 2011 noch nicht rechtskräftig sind? Die Bürokratie wird jetzt landauf landab darauf programmiert sein, diese Nachzahlungen zu verschleppen - oder mit angeblich anderen "Leistungen" zu verrechnen. Wir sind gespannt ...
Juergen K.
Gast
@ von Fragen zwecks Differenzierung:
Hartz4 hat mit Sozialsystemen NICHTS zu tun.
Die Sozialsysteme sind eine Versichertengemeinschaft.
Wer NICHT in der Versicherung drin ist ... oder die Leistungen ausgelaufen sind
hat mit Sozialsystemen NICHTS mehr zu tun.
Abgesehen von der Gesetzlichen Krankenversicherung (in der die meisten Hartz4er wohl sein dürften)
haben sie mit Renten- und Arbeitslosenversicherung so viel zu tun,
wie ICH etwa mit IHRER Hausratversicherung oder IHRER KFZ - Versicherung.
Das mus man erkennen.
SO ist das.
SO haben sie es gemacht, die Politiker.
Und je mehr Rente/ Arbeitslosenversicherung
und oder die Beiträge dazu gekürzt werden,
und oder die Zeiten, für die Leistungen gezahlt werden,
umso eher werden auch SIE
aus dem Sozialsystem herausfallen. Tüss!
Dann gehören auch SIE zu einem anderen System.
Aber nicht mehr zum SOZIALSYSTEM.
Gerd
Gast
Ich zahle mit meinen Steuern (und Sozialabgaben) für mehrere Ausländer. Es genügte denen nicht und sie bekommen noch mehr.
Für mein eigenes Kind habe ich kein Geld mehr.
Damit es ab kommenden Semesterbeginn weit entfernt vom Elternhaus studieren kann, muss ich im nächsten Jahr einen Kredit aufnehmen. Die Wertschöpfung aus der hohen Bildungsinvestiton erfolgt dann über die Allgemeinheit.
Sytemwechsel
Gast
Ziel auch dieses Urteils ist es, Deutschland mit seinen sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Normen, Gesetzen und Standard völlig zum kollabieren zu bringen, um danach eine ganz neue Ordnung mit ganz neuen Klassen, Rechten und Abhängigkeiten zu schaffen. Diese neue Ordnung wird auch auf neue Mechanismen und Prinzipien bauen, die eher an eine Diktatur als noch irgendwie an die Demokratie des Westens erinnern wird. Es wird Zugehörigkeit zu Ständen, Rassen und Religionsgruppen geben, die ein wenig an Afhganistan erinnern.
Olaf
Gast
Armutsflüchtlinge gibts auch.
In RTL etc. nur Wirtschaftsflüchtlinge,
auf CDs auch.
Oft bekommen sie sogar die Nationalhymne gesungen.
Und Feste mit Life-Übertragung gesponsort.
Von Deutschland aus macht man sich gerne nach Kanada und in die USA auf.
Wenn man darf.
Die 374 Euro sind selbst für den Deutschesten der Deutschen ein Grund hier abzuhauen.
Schon gar nicht aber ein Grund sich mit 10 Mann in einer Baby-Badewanne über den Atlantik zu machen.
Die Gesamtkosten sollen 1 MRD betragen.
Dafür gibts nicht mal einen Bahnhof.
Nicht mal halb.
Nicht mal die Gutachten gibts dafür.
Allefalls gibts dafür noch eine Bus-Haltestelle in Hintertupfingen.
Und dann reichts auch nicht mal für den Lohn eines Bus-Fahrers.
Rando
Gast
@Slimak
Und ihr Kommentar ist purer Schwachsinn!
Charlotte
Gast
Man sollte das mal in einem anderen Licht betrachten: Da suchen und finden Menschen bei uns Zuflucht, vorgeblich vor Verfolgung im eigenen Land. Sie erhalten freie Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, ärztliche Versorgung und manches mehr in einer zu Hause nicht erträumten Qualität. Dann zerren sie, die Almosenempfänger doch tatsächlich ihre Gönner vor Gericht, weil ihnen das alles nicht genug ist! Was hat das mit Humanismus und Menschenwürde zu tun, wie in diesem Forum geäußert? Dass die Kläger in diesem Fall, ein irakischer Kurde und ein afrikanisches Kind (!) vermutlich bloß "nützliche Idioten" unserer einheimischen karitativen Schlepperbanden sind, macht die Sache eher noch unerträglicher.
Und was soll daran gerecht sein, dass Asylbewerber und Asylanten nun ein Recht auf die gleichen Leistungen haben sollen wie Hartz IV- Empfänger? Die Letzteren haben sich in ihrer Mehrheit doch dadurch ein Anrecht darauf erworben, dass sie zumindest zeitweise gearbeitet haben.
ion
Gast
Meiner Meinung nach hätten die Bundesverfassungsrichter gut daran getan, der aktuellen Bundesregierung zumindest auch gleich aufzutragen zu ermitteln, welchen Gesamtbetrag sie und alle Vorgänger-Regierungen dem 'Asyl'-Leistungssystem seit fast 20 Jahren summarisch, vorsätzlich und rechtswidrig vorenthielt – verbunden mit der Auflage, den ermittelten Betrag umgehend in die Renovierung von verkommenen Asylbewerber-Unterkünften und ggf. Bereitstellung von Wohnungen (für Eltern(-Teile) mit Kindern, etc.) zu verwenden!
zur Erinnerung
Gast
Das Bundesverfassungsgericht formulierte es mal in etwa so:
Nach den Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes ist der Mensch nicht Objekt, sondern Ziel jedes staatlichen Handelns.
Man könnte es auch mit Carl Zuckmayers Worten sagen:
"Erst kommt der Mensch und dann die Menschenordnung".
Aber egal, wie man es sagt: es ist beschämend, daß das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber nun daran erinnern mußte, daß auch Asylbewerber Menschen sind.
Unfug
Gast
So ein Quatsch. Dabei hat doch Sarazin unumstößlich nachgewiesen, daß man als Asylbewerber trefflich von 20 Cent am Tag leben kann, wenn man einen warmen Pullover aus dem Kleidercontainer trägt und das Aldiprospekt auskocht.
Deutscher
Gast
Na das ist doch mal ein Urteil, mit dem die deutsche Rechte wieder erfolgreich Wahlkampf machen kann. Gerade die HArzer, Leih- und Billigarbeiter haben keine Verständnis, dass bei ihnen ständig gekürzt wird, während der Rest der Welt immer mehr dt. Sozialleistungen erhält.
Wolfgang Banse
Gast
BVG rügt Staat
Das BVG rügt in seinem Urteil,dassAsylbewerber weniger Geld im Monat zur Verfügung haben,als die die in diesem land leben.
Der Artikel 1 des Grundgesetzes der BRD wurde eindeutig verletzt.
Es ist schon Armutszeugnis dass das BVG den Staat darauf aufmerksam machen muss im Bezugb auf den Artikel 1 des GG.
Otto Pardey
Gast
Gerne wird von den deutschen Medien verschwiegen,
das es Asylbewerber aus Deutschland gibt welche
vor staatlichen übergriffen aus Deutschland flüchten um Asyl in einem anderen Land zuersuchen!
Thomas Schulte-Ladage
Gast
Es ist schion traurig das es Gercihtsentscheidungen Bedarf um zu erkennen das die Ungleichbehandlung von Menschen nicht rechtmäßig ist. Diese Regierung ist einfach nur unwürdig. Gut das es wenigstens Richter gibt die den Asylbewerbern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.
Teermaschine
Gast
Wirklich begrüßen wird dieses Urteil nur die politisch äußerste Rechte, die sich Zulauf unter Hartz-4-Empfängern und -Aufstockern versprechen kann. Aber warum nur müssen die Medien, darunter auch die taz, diese "völkischen Empörten" noch aufmunitionieren? - Da fordern "Hochschulabsolventen" wie selbstverständlich Deutschkurse, da sie offensichtlich nicht in der Lage sind, eine Fremdsprache im Selbststudium zu erlernen (Zeitmangel dürfte ja wohl kaum der Grund sein). Und die taz stellt uns Biographien vor, die wohl besser unter der Überschrift Armutsmigration und nicht politisches Asyl diskutiert gehört.
Derdu
Gast
ich habe auch die anderen beiden artikel gelesen und auch die kommentare dazu.
meine meinung, auch wenn mir einzelne schicksale immer leid tun: die meisten asylbewerber sollten wieder in ihr land zurückkehren. es sind meistens wirtschaftsflüchtlinge. sorry, ich kann die ja verstehen, aber wir sind nicht dafür verantwortlich, leute aus anderen ländern auch noch mit durch zu füttern.
außerdem finde ich es ein unding, die mit hartz4 gleich zu setzten. wenn das passiert, werden noch viel mehr hier her kommen. viele hartz4ler sind deutsche, die hier auch gearbeitet haben. flüchtlinge sind fremde.
zu einem kommentar in einem vorigen artikel: "alle menschen sind gleich..." ja, schön wärs! aber es ist nicht so. und wenn... dann können wir ja der ganzen welt hartz4 bezahlen. dafür müssen die ja nicht herkommen.
für alle "gutmenschen" die sich jetzt aufregen mal ein beispiel:
mein nachbar ist pleite. als netter mensch helfe ich ihm natürlich. aber auch hilfe hat grenzen. er kann nicht ankommen und sagen: deinen kindern bezahlst du taschengeld, will ich auch und ich fahre auch mit in urlaub, denn alle menschen sind gleich.
von den asylbewerbern vermisse ich ein wenig dankbarkeit und auch mal ein rückblick, wie es ihnen vorher erging.
der, der vors gericht zog, dem würde ich als staat eine rückfahrkarte spendieren.
Fragen zwecks Differenzierung
Gast
Sieht eigentlich ein Harz4 Empfänger, welcher jahrelang in die Sozialsysteme eingezahlt hatte, der 6 Jahre vor der Rente steht das genau so? Nachdem er zuerst sein Erpartes verbrauchem mußte.
Worin besteht eigentlich der Unterschied zwischen einem Bundesbürger und einem Asylanten?
Fragen über Fragen.
Für alle anderen ist es sicherlich ein Gewinn.
Besonders wenn sie aus unterentwickelten Krisengebieten kommen ohne fließend Wasser und Strom.
Die werden sicherlich künftigen Generationen von Asylbewerbern das gleiche bieten, oder etwa nicht?
Fabiano
Gast
Damit wird der Anreiz für Asylbewerber nach Deutschland zu kommen stark erhöht. Statt benötigter Fachkräfte werden noch mehr Armuts- und Wirtschaftsflüchtlinge ins Schlaraffenland Deutschland kommen und in unser Sozialsystem einwandern, so das dieses noch früher kollabiert.
Deutschland schaufelt sich sein eigenes Grab, mit diesem Urteil einmal mehr.
viccy
Gast
Hartz 4-Empfängern können bei Verstößen gegen Melde- oder Mitwirkungspflichten bis zu 60% der 374 Euro gekürzt werden. Ggf. gibts nur noch Lebensmittelgutscheine.
Nach dem BVerfG müsste auch das gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen, weil Lebensmittelgutscheine schwerlich gegen Kino-Karten oder Bier in der Kneipe getauscht werden können.
Und dass hier eine Mitverursachung durch den Hartz4-Empfänger vorliegt, wird man nicht berücksichtigen können. Denn die Würde des Menschen ist ja "unantastbar", d.h. auch sachliche Gründe (Termin verschlafen, kein Bock auf Arbeit oder sonstiges) rechtfertigen nicht den Eingriff.
Da darf man gespannt sein, wann die Argumentationsstruktur des Gerichtes bei Klagen gegen die Sanktionierungspraxis bei Hartz4 abermals aufgegriffen wird. Und noch gespannter, wie das Gericht sich dann um die eigene Gedankenführung herumlavieren wird.
Slimak
Gast
Endlich! Die menschenverachtende Regelung für Flüchtlinge war nur eins: purer Rassismus.
viccy
Gast
Also, 336 Euro insgesamt und davon 130 in bar.
Wenn in ein, zwei, drei Jahren die Zahl der Asylsuchenden von derzeit rund 40.000 pro Jahr erheblich ansteigt, kann man seine Schlüsse daraus ziehen. Und wenn nicht, dann auch.
Dann schau mer mal...
FranKee (Pirat)
Gast
Ein Sieg für die Menschlichkeit.
Und eine schallende Ohrfeige für die (angeblich nächstenliebenden..) «Christ-» und «Liberal-»Demokraten.
Und übrigens auch für die «Sozialdemokraten» und die quasi nie schuldhabenden Grünen,
schließlich hätten diese den unhaltbaren Zustand in den rot-grünen Gazprom-Gerd/Hartz-IV-Jahren genauso gut ändern können...
An dieser unbequemen Wahrheit ändert auch nichts, wenn Pressestellen und Spitzenpolitiker der «Volksparteien» sich jetzt mit Sicherheit beeilen werden, zur Schadensbegrenzung «Erleichterung» zu heucheln und das Urteil zu «begrüßen»...