: Lehrer müssen Bescheid sagen
Bremen taz ■ Wenn ein Lehrer eine fünf oder sechs im Zeugnis vergeben will, muss er das künftig begründen. Das haben Gespräche des Zentralelternbeirats (ZEB) mit der Bildungsbehörde erreicht. Außerdem, teilt der ZEB weiter mit, müssten Schüler und Eltern in Zukunft umgehend benachrichtigt werden, wenn nach dem Zwischenzeugnis die schulischen Leistungen abfallen. Dann müsse ein spezieller Förderplan aufgestellt werden. Würden diese neuen Regeln nicht eingehalten, sei eine Nicht-Versetzung unzulässig. Durch die neuen Maßnahmen hofft der ZEB, die Quote der Sitzenbleiber senken zu können.