Lehrer darf „seinen“ SchülerInnen weiterhin Erschießung androhen

Frankfurt (taz) - Rudolf Füssel, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU im hessischen Dietzenbach und ehemaliger Konrektor der dortigen Gesamtschule, darf wieder auf SchülerInnen losgelassen werden: Das Verwaltungsgericht Darmstadt sprach den 51jährigen vom Vorwurf frei, im Unterricht nationalsozialistisches Vokabular zum besten gegeben zu haben. „Sie gehören standesrechtlich erschossen“, „Sie gehören vergast“ oder Vergleiche zwischen Türken und Müllabfuhr sowie „Ratschläge“, anstelle der Schule lieber eine Baumschule zu besuchen, soll der mit dem Ehrenbrief des Landes ausgezeichnete Füssel mit Vorliebe im Unterricht verwandt haben. Da aber das Zitat „Sie gehören vergast“ lediglich von sechs der in der entsprechenden Unterrichtsstunde im November 1985 anwesenden 20 SchülerInnen bestätigt werden konnte, diese zudem im entsprechenden Fach eine schlechte Leistung aufgewiesen hätten und auch ein Hörfehler bei den 16–18jährigen nicht auszuschließen sei, könne das anstößige Zitat dem Pädagogen nicht nachgewiesen werden. Die anderen umstrittenen Äußerungen, befand das Gericht, könnten in der Hektik des Unterrichts schon mal fallen. Sie seien aber weder herabwürdigend noch ausländerfeindlich; die SchülerInnen würden davon keinen seelischen Schaden davontragen. Eine wegen den umstrittenen Äußerungen an den Anfang 86 an das Staatliche Schulamt Frankfurt versetzten Pädagogen ausgesprochene Geldbuße wurde vom Gericht ebenfalls aufgehoben. Füssel selbst hatte gegen die Versetzung und die Geldstrafe geklagt.