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Legale 15 Gramm

Ab April muss der Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabis nicht mehr verfolgt werden

Die rot-grün-rote Landesregierung in Bremen lockert die Strafverfolgung von Cannabis-Besitz. Ab April kann bei einer Menge von bis zu 15 Gramm Marihuana oder Haschisch für den Eigenverbrauch von Strafverfolgung abgesehen werden, teilte der Senat am Freitag mit. Mit dieser Richtlinie des Justizressorts habe Bremen neben Berlin die bundesweit liberalste Regelung für den Umgang mit Cannabis, hieß es dazu aus der Bürgerschaftsfraktion der Grünen.

Bei bis zu 10 Gramm seien die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, das Verfahren einzustellen, hieß es. Cannabis bleibe eine keineswegs ungefährliche und weiterhin illegale Droge, sagte Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD). Die Kriminalisierung habe aber zu keinem Rückgang des Konsums geführt. Strafrechtlich verfolgt würden Fälle mit Anhaltspunkten dafür, dass das Cannabis verkauft oder weitergegeben werden soll. Statt Strafverfolgung habe die Polizei auf Angebote der Suchthilfe hinzuweisen, so eine Grünen-Sprecherin.

Ein Sprecher der Linken-Fraktion sagte, durch die neue Richtlinie würden Menschen, die Cannabis konsumierten, nicht mehr stigmatisiert. Bisher hätten Polizei und Staatsanwaltschaft nur bei Mengen von höchstens sechs Gramm von Verfolgung abgesehen. Künftig werde der Besitz einer geringen Menge zum Eigenverbrauch selbst dann nicht verfolgt, wenn die Person bereits zuvor als Cannabis-Konsumentin aufgefallen sei. Die rot-grün-rote Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die kontrollierte Freigabe von Cannabis an Erwachsene gesetzlich zu ermöglichen. (epd)

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