: Leert die Briefkästen!
Kassel (ap) - Nur Arbeitslose, die für das Arbeitsamt jeden Tag erreichbar sind, können Geld vom Arbeitsamt verlangen. Wie das Bundessozialgericht in Kassel in einem am Montag bekanntgegebenen Urteil entschied, müssen die Arbeitsämter die Möglichkeit haben, mit Erwerbslosen an jedem Tag über die Briefpost in Kontakt zu treten. Anderenfalls stünden die Arbeitslosen der Arbeitsvermittlung nicht ausreichend zur Verfügung. (Akten zeichen: Bundessozialgericht 7RAr138/88)
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