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Lebenspartner dürfen im Pfarrhaus wohnenWider den „Schöpfungswillen Gottes“

Die Synode der Evangelischen Kirche Sachsens hat entschieden: PartnerInnen von homosexuellen PfarrerInnen dürfen im Ausnahmefall unter dem Kirchendach leben.

Der Regenbogen gilt als Symbol der Homosexuellen. Bild: ap

DRESDEN taz | Im Einzelfall dürfen in sächsischen Pfarrhäusern auch homosexuelle PfarrerInnen mit ihren Partnern zusammenleben. Auf diesen Kompromiss einigte sich am Sonntag die Frühjahrssynode der Evangelischen Kirche (EKD) Sachsens.

Nach monatelangem Streit über die Novellierung des Pfarrdienstrechts bestätigte die Synode in Dresden damit den salomonischen Beschluss der sächsischen Kirchenleitung vom Januar. Die hatte vorgeschlagen, das „Leitbild des Zusammenlebens von Mann und Frau“ zu betonen und so eine alte Regelung von 2001 fortzuschreiben. Das Zusammenleben von gleichgeschlechtlichen Paaren wird danach nicht erlaubt. Wenn der Kirchenvorstand zustimmt, soll es homosexuellen Geistlichen jedoch „im Einzelfall“ gestattet werden, ins Pfarrhaus einzuziehen. Das beschloss nun auch eine Mehrheit der Synodalen.

Es ist ein Kompromiss, denn gut ein Fünftel der landeskirchlichen sächsischen Gemeinden, vor allem aus dem pietistisch geprägten Erzgebirge und dem Vogtland, hatten sich mit der Unterzeichnung der „Markersbacher Erklärung“ gegen eine Änderung des Pfarrerdienstrechts ausgesprochen. Sie sagen, dass „eine homosexuelle Beziehung nicht im Pfarrhaus gelebt und nicht zum Inhalt der Verkündigung gemacht werden darf“. Die Unterzeichner lehnen eine liberale und kritische Bibelauslegung ab. Homosexualität entspräche nicht dem „Schöpfungswillen Gottes“, heißt es in einem offenen Brief des Sächsischen Gemeinschaftsverbandes an den Landesbischof.

Nach dem Beschluss der Kirchenleitung vom Januar hatten sich dessen Gegner zur „Bekenntnis-Initiative“ formiert. Sie erntete viel Zuspruch und warnte vor der Kirchenspaltung: „Wir erwarten von der Landessynode ein Kirchengesetz, das uns auch weiterhin Loyalität zu den Beschlüssen der Landeskirche ermöglicht“, so die Hardliner.

Trotz dieser indirekten Drohungen rechnet Frank Meinel, Vorsitzender des Rechtsausschusses der Synode, nicht mit vielen Austritten. „Auch bei pietistisch bis evangelikal geprägten Mitgliedern bleibt die Verbundenheit mit der Landeskirche stark“, sagte Meinel. Christoph Wohlgemuth, schwuler Pfarrer aus Chemnitz, ist erleichtert: „Das war ein langer Kampf.“ Nun ist die stark konservativ geprägte Landeskirche von Württemberg das letzte EKD-Mitglied, das über die Neuregelung des Pfarrerdienstrechts entscheidet.

In Sachsen gibt es, anders als in der Mehrzahl der Mitgliedskirchen der EKD, bis auf Weiteres aber keine Regelung zur Segnung homosexueller Paare im Gottesdienst. Ein Zusammenschluss von PfarrerInnen aus dem Leipziger Land hatte sich dafür ausgesprochen.

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6 Kommentare

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  • KR
    Karl Ranseier

    @Wolfgang Banse

     

    "Es ist nicht ales Gottes Wille worauf man sein Tun und Handeln beruft,sondern allein des Menschen Wille beinhaltete das Tun und Handeln."

     

    Gott schuf die Menschen nach seinem Ebenbild, also ist mein Wille auch Sein Wille.

  • L
    Lincoln

    Die Synodalen sind nicht "ecclesia", die Gemeinschaft der Gläubigen, sondern nur institutionalisierte Kirche. Sie sind eine leere Hülle und haben kein Recht zu bestimmen, was wie in der Bibel auszulegen ist. Die evangelische Landeskirche braucht sich bei solchen Beschlüssen nicht zu wundern, wenn immer mehr Christen ihnen die Kündigung vor die Füße werfen und sich in Richtung Freikirchen orientieren.

    Viel Spaß beim Jammern, dass die Kirchensteuereinnahmen sinken.

    Nachdenken und in der Bibel nachlesen, anstatt dem Zeitgeist folgen!

  • W
    Wolfgang45

    Das ist doch eine gute Meldung, dass mit der Landeskirche Sachsen eine der letzten Landeskirchen in der EKD auch verpartnerte homosexuelle Pfarrer und Pfarrerinnen im Pfarrhaus ermöglicht hat und diese dort mit ihrem Lebenspartner/ihrer Lebenspartnerin wohnen und tätig sein dürfen. Von Seiten des Kirchenrechts und der Kirchenleitung ist also nunmehr die Zulassung befüwortet; es bedarf nur noch der Zustimmung des jeweiligen örtlichen Kirchenvorstandes.

    Ein guter Tag für die evangelischen Christen in Deutschland.

     

    Demgegenüber bleibt es bei den Katholiken immer noch bei der Zölibatsverpflichtung im Amt und dies führt mittlerweile dort im 21. Jahrhundert zu grossen Seelsorgeeinheiten katholischer Gemeinden. Wo dann ein/zwei katholische Priester ehemals vier bis sechs selbständige Kirchengemeinden versorgen, wo ehemals jede katholische Kirchengemeinde ihren eigenen Priester hatte. Aber die Katholische Kirchenleitung ist daran selbst Schuld, wenn sie entgegen der Gesellschaftsentwicklung immer noch halsstarrig am Zölibat im Amt und am Verbot der Frauenordination festhält.

  • WB
    Wolfgang Banse

    Synodale hatten nicht die Legitimation der Kirchenglieder der Landeskirche Sachsens für eine Lockerung von homosexuellen PfarrerInnen zu stimmen

    Wer ist eigentlich Kirche,so fragt man sich ernsthaftr,die Synodalen,die Kirchenleitung oder die Kirchensteuer zahlenden Glieder?!

    Bei grundsätzlichen Entscheidungen wie diese,was das Wohnen in Pfarrwohnungen und Pfarrhäusern von hompsexuell veranlagten PfarrerInnen betrifft,hat Kirchenvolksstimme mit zu reden.Es geht um die Kirche der Kirchenglieder,mit dersie sich identifizieren wollen.

    Demokratie sollte auch in der Kirche,in den Kirchen Basis demokratisch gelebt und erfahrbar werden.

    Homosexualität und Lesbilität kommt in der Heiligen schrift,worauf sich die Kirche immer wieder bezieht,nicht vor.

    Die Kirche,die Kirchen täten gut darn,nicht den Zeitgeist zu frönen.

    Die Moral ist so hat man den Eindruck,der Kirche,den Kirchen abhanden gekommen.

    Kirchenamtszucht sollte wieder mehr in den Voirdergrund treten,auch im Bezug auf die Aufrichtigkeit und Glaubwürdigkeit in der Kirche in den Kirchen.

    Es ist nicht ales Gottes Wille worauf man sein Tun und Handeln beruft,sondern allein des Menschen Wille beinhaltete das Tun und Handeln.

  • JL
    Johannes Lehnert

    Man kann darüber nur froh sein, dass für die gleichgeschlechtlich liebenden Pfarrer und Pfarrerinnen die Tür einen Spaltbreit aufgemacht worden ist. Es ist ja wenig genug!

     

    Dass etwas "wider dem Willen Gottes" sein kann, verblüfft mich allerdings nicht aus theologischen, sondern aus grammatikalischen Gründen...

  • B
    blub

    Wie kann das wider dem Schöpfungswillen Gottes sein, wenn doch alles von Gott kommt und von Gott bestimmt ist?

     

    :)