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„Lebenslang“ - wörtlich

Nürnberg (taz) - In bayerischen Gefängnissen befinden sich sechs Gefangene schon seit dreißig Jahren oder länger in Haft. Der traurige Rekord liegt bei derzeit 43 Jahren (Inhaftierungsjahr 1947!) - obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 1977 forderte, daß einem zu „lebenslänglich“ Verurteilten grundsätzlich die Chance eingeräumt werden muß, einmal wieder auf freiem Fuß gesetzt zu werden. Seit 1982 sieht das StGB vor, daß nach fünfzehn Jahren Haft der Rest einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Seitdem haben in Bayern 102 Gefangene diese Haftzeit überschritten, nur 25 von ihnen wurden entlassen.

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