: „Lebenslang“ - wörtlich
Nürnberg (taz) - In bayerischen Gefängnissen befinden sich sechs Gefangene schon seit dreißig Jahren oder länger in Haft. Der traurige Rekord liegt bei derzeit 43 Jahren (Inhaftierungsjahr 1947!) - obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits 1977 forderte, daß einem zu „lebenslänglich“ Verurteilten grundsätzlich die Chance eingeräumt werden muß, einmal wieder auf freiem Fuß gesetzt zu werden. Seit 1982 sieht das StGB vor, daß nach fünfzehn Jahren Haft der Rest einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Seitdem haben in Bayern 102 Gefangene diese Haftzeit überschritten, nur 25 von ihnen wurden entlassen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen