piwik no script img

■ Für beteiligten Sohn zwölf Jahre gefordert„Lebenslänglich“ für Fiszman-Entführer beantragt

Frankfurt/Main (AP) – Der mutmaßliche Mörder des Millionärs Jakub Fiszman soll nach dem Willen der Anklagebehörde das Gefängnis nicht mehr verlassen dürfen. Knapp zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod des Frankfurter Kaufmanns forderte die Staatsanwaltschaft gestern lebenslängliche Haft wegen Mordes und zwei Entführungen für den Hauptangeklagten Rainer Körppen. Außerdem beantragte sie vor dem Landgericht Frankfurt Sicherungsverwahrung und die Feststellung besonderer Schwere der Schuld. Dies hätte zur Folge, daß der Malermeister nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden könnte.

Für seinen mitangeklagten Sohn Sven Körppen forderten die Ankläger zwölf Jahre und neun Monate Freiheitsentzug wegen Entführung, Beihilfe zum Mord und Beihilfe zur Entführung. Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, daß die Körppens an der Entführung von Fiszmans Neffen und dessen Schulfreundin im Januar 1991 in Köln beteiligt waren.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen