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„Leben verpfuscht“

Elf Jahre Haft für 31-Jährigen wegen Totschlags

Fassungslos und verzweifelt nahm gestern der 31-jährige Bernd S. das Urteil des Bremer Landgerichtes auf: elf Jahre Haft wegen Totschlages. Das Gericht war sich sicher, dass Bernd S. am 20. September 2001 den 59 Jahre alten Kurt Heinrichs mit zehn Schraubenzieher-Stichen in dessen Neustädter Wohnung umgebracht hat. Sichtlich betroffen war auch seine Anwältin. Sie hatte einen Freispruch gefordert.

Akribisch beschrieb der Vorsitzende Richter Helmut Kellermann die Indizien, die Bernd S. als Täter ergaben: vor allem Blutgemische an Schuhen und Kleidungsstücken sowie DNA-Material von Bernd S. unter den Fingernägeln von Kurt Heinrichs.

Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft von Mord ausgegangen. Bernd S. habe als HIV-infizierter Drogenabhängiger aus Habgier sein Opfer bestehlen wollen. Da der Diebstahl nicht zu beweisen war, also das „niedere Motiv“ für einen Mord fehlte, plädierte schließlich auch die Anklage auf Totschlag. Ob Kurt Heinrichs, wie schon früher, von Bernd S. Sex wollte, dieser ablehnte, und es darüber zum Streit kam, war nicht herauszufinden. Hätte Bernd S. sein Schweigen gebrochen, dann hätte das Gericht den Totschlag vielleicht als „minderschweren Fall“ würdigen können. Das hätte zu einer geringeren Strafe geführt.

Das Gericht bescheinigte Bernd S. einen schweren Lebensweg, sprach von einem „verpfuschten und gescheiterten Leben“. Nur zwei Monate vor der Tat in der Neustadt war Bernd S. aus einer Haft zur Bewährung entlassen worden.

Hermann Kleen

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