Leben nach Artikel 3

INKLUSION Von der Elterninitiative zum großen Sozialträger: Die Bremer „Lebenshilfe“ wird 50

Der Präsident des Bundessozialgerichts, Peter Masuch, hat im Zusammenhang mit der Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft vor einem falschen Kosten-Nutzen-Denken gewarnt. Bei einem Festakt zum 50-jährigen Bestehen der Lebenshilfe in Bremen kritisierte er auch „bioethische Fortschrittsfantasien“. Mit dem von Deutschland ratifizierten UN-Abkommen zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen gehe es jetzt nicht mehr nur um Integration, sondern um Inklusion.

Das bedeute beispielsweise eine Schule für behinderte und nicht-behinderte Kinder, betonte Masuch, der auch dem Vorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe angehört. Der Jurist und Sozialexperte lobte Bremen, das im vergangenen Jahr als erstes Bundesland die Inklusion in das Schulrecht aufgenommen hatte. Auch die Bremer Lebenshilfe steche mit bundesweit vorbildlichen Projekten wie einer Beratungsstelle für Geschwister behinderter Kinder und einem „Büro für leichte Sprache“ hervor.

Die Bremer Lebenshilfe ist nicht nur Fachverband für die Interessen behinderter Menschen, sondern mit 500 Mitarbeitern auch Träger von Einrichtungen und Selbsthilfegruppen. Die Angebote werden nach Angaben des Vereinsvorsitzenden Jörn Rickens derzeit von 1.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen genutzt. Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) bekräftigte, die Lebenshilfe habe in den zurückliegenden Jahrzehnten viel für behinderte Menschen erreicht. Sie praktiziere Solidarität in der Gesellschaft und bereichere das Zusammenleben in der Stadt.

Die Lebenshilfe Bremen wurde 1960 von Eltern gegründet, deren Kinder eine geistige Behinderung hatten. Gemeinsam setzen sich seitdem Eltern, Angehörige und Fachleute dafür ein, dass jeder Mensch mit geistiger Behinderung so selbständig wie möglich leben kann und so viel Schutz und Hilfe erhält, wie er braucht. Artikel 3 des Grundgesetzes ist die Leitlinie für die gesamte Arbeit der Lebenshilfe: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ epd/taz