piwik no script img

■ Gericht stoppt AbballerspieleLasertod verboten!

Münster (AP/taz) – Die Menschenjagd als Spiel in sogenannten Laserdromen widerspricht nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts in Münster der Menschenwürde, dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit und dem staatlichen Gewaltmonopol. Das Gericht bestätigte deshalb am Montag die sofortige Vollziehbarkeit einer Untersagungsverfügung der Stadt Bonn gegen ein dort errichtetes Laserdrom. Die Stadt hatte den Betreibern verboten, ihren Kunden Spiele anzubieten, die ein gezieltes Schießen auf Menschen mittels Laserzielgeräten einschlossen. Dagegen hatten die Betreiber ein Eilverfahren vor dem Oberlandesgericht angestrengt. Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts bestätigte jedoch den vorläufigen Spielstopp. Es betonte, durch die Kampfspiele werde ein Verhalten eingeübt, wie es für gewalttätige Auseinandersetzungen typisch sei. Dabei werde eine Nähe zu Tötungshandlungen hergestellt, die weder bei üblichen Kampfsportarten noch bei „herkömmlichen“ Kriegsspielen erreicht werde. Eine Untersagung sei zulässig, um eine Störung der öffentlichen Ordnung abzuwehren.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen