: Langer Weg zur Fusion
Die Vorbereitungen auf die Länderehe begannen bereits 1991. Im Juni 1991 brachte Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) den Fusions-„Stein“ ins Rollen. Die Entscheidung über ein gemeinsames Bundesland, so die damalige Vereinbarung mit Berlin, sollte ein Jahr später fallen.
Im Februar 1992 nahm eine gemeinsame Regierungskommission die Arbeit auf. Sie sollte bis zum Jahresende eine Grundsatzentscheidung über die Länderehe vorbereiten. Schließlich legte die Regierungskommission im Dezember Eckpunkte für die Länderehe vor. Diese war zunächst für 1999 vorgesehen. Der Staatsvertrag dafür sollte im Herbst 1993 vorliegen und Ende 1994 1995 per Volksentscheid in Kraft treten.
Im Januar 1993 einigten sich Berlin und Brandenburg über die Aufnahme förmlicher Vertragsverhandlungen, die sich jedoch in die Länge zogen. Strittig waren vor allem Finanzfragen und der Personalabbau in den Verwaltungen, weshalb der Entwurf bis Jahresende nicht fertig wurde.
Im März 1994 billigte der Bundesrat die Übergangsfinanzierung für ein gemeinsames Bundesland. Im Juni konnte die gemeinsame Regierungskommission dann den Staatsvertragsentwurf vorlegen, und nach langem Hin und Her bewilligte der Finanzausschuß des Bundestags im wesentlichen die von Berlin und Brandenburg geforderte Übergangsfinanzierung. Im Oktober 1994 wurde mit einer Grundgesetzänderung der Weg für die Länderehe prinzipiell frei.
Mit Beginn 1995 nahm der Fusions-„Zug“ richtig Fahrt auf. Im Potsdamer Landtag wurden Nachbesserungen im Staatsvertrag gefordert, doch arbeiteten die Experten energisch am Vertragstext. Zugleich gab das Abgeordnetenhaus mit großer Mehrheit ein Bekenntnis zur Länderehe ab. In der Nacht zum 2. April wurden die Nachverhandlungen abgeschlossen. Am 27. April setzten die Regierungschefs im Jagdschloß Glienicke ihre Unterschrift unter den Staatsvertrag. Am 22. Juni votierten beide Landesparlamente mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit für den Neugliederungsvertrag. Damit stand der Volksabstimmung so gut wie nichts mehr im Wege. Die letzte Hürde räumte das Landesverfassungsgericht Brandenburgs am 21. März 1996 mit der Zurückweisung einer PDS-Klage gegen den Staatsvertrag aus. ADN
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