■ Landtag beschließt neues Wahlgesetz: NRW-Kommunalwahl ohne Fünfprozenthürde
Düsseldorf (AFP) – Bei der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen am 12. September wird es erstmals keine Sperrklausel für den Einzug in Gemeinderäte und Kreistage geben. Acht Tage nach dem gerichtlichen Scheitern der Fünfprozenthürde bei Gemeinderats- und Kreistagswahlen in NRW beschloß der Düsseldorfer Landtag gestern ein neues Wahlgesetz ohne jede Sperrklausel. Die Entscheidung fiel auf einer Sondersitzung des Landesparlaments mit den Stimmen von Rot-Grün und der CDU-Opposition.
Die Wahlrechtsänderung war nötig geworden, nachdem der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof am 6. Juli die Fünfprozenthürde entgegen der Auffassung des Düsseldorfer Landtags für unrechtmäßig erklärt hatte. NRW-Innenminister Fritz Behrens (SPD) sagte, die Sperrklausel müsse mit Blick auf das Urteil „hier und heute weg, um auf der sicheren Seite zu sein“. Wähler und Kandidaten müßten vor dem Urnengang wissen, „woran sie sind“. Vom Wegfall der Sperrklausel dürften die Kandidaten von Wählerbündnissen und kleinen Parteien profitieren.
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