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Archiv-Artikel

Lampedusa in Hamburg

■ Mitte April 2013

Mit 500 Euro nach Hamburg

Rund 300 afrikanische Männer, die in den Wochen zuvor noch im städtischen Winternotprogramm untergekommen waren, leben nun auf Hamburgs Straßen. Nach eigenen Angaben kamen sie als Bürgerkriegsflüchtlinge aus Libyen über die italienische Insel Lampedusa nach Hamburg. Ab Ende 2012 hatte die italienische Regierung das EU-finanzierte Flüchtlings-Notprogramm beendet. Den Flüchtlingen stellte sie für die Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens gültige Reisepapiere aus und drückte ihnen 500 Euro in die Hand. Sie sollten ihr Glück in Nordeuropa versuchen, habe man ihnen gesagt, erzählen sie. Doch in Deutschland haben sie kein Recht auf Arbeit, Unterkunft oder medizinische Versorgung.

■ Anfang Juni 2013

Kirchenasyl

50 Flüchtlinge übernachten jetzt in einer Kirche auf St. Pauli. Davor wird ein Zeltlager errichtet. Zuvor waren Nordkirche und Diakonie in Hamburg auf Konfrontationskurs mit der Politik von Bürgermeister Olaf Scholz gegangen. Die Behörden hätten zwar signalisiert, die Flüchtlinge vorübergehend in einer Schul-Turnhalle im Stadtteil Langenhorn unterzubringen, das aber unter der Voraussetzung, dass die Flüchtlinge sich registrieren und erkennungsdienstlich behandeln ließen. Auf diese Weise, so der Verdacht, hätte man sie in vier bis fünf Wochen per Sammelabschiebung wieder nach Italien bringen können. „Die Kirche und die Diakonie beteiligen sich nicht an einem Abschiebelager“, sagte Landespastorin Annegrethe Stoltenberg.

■ 11. Oktober 2013

„Operation Lampedusa“

Die Polizei beginnt in Amtshilfe für die Ausländerbehörde überraschend damit, in mehreren Stadtteilen gezielt Schwarzafrikaner an vermeintlichen Treffpunkten zu kontrollieren. Ziel der Maßnahme ist es, die rund 300 libyschen Kriegsflüchtlinge der Lampedusa-Gruppe aufzustöbern und erkennungsdienstlich zwecks „Rückführung“ zu registrieren.

■ 24. Oktober 2013

Das Angebot des Senats

Nach anhaltenden Protesten für ein Bleiberecht der Lampedusa-Flüchtlinge geht der Senat auf die Kirche zu und stellt eine Duldung während des Antragsverfahrens in Aussicht. Die Lampedusa-Gruppe lehnte dieses Angebot, das bis Ende Juni 2014 gelten soll, mehrheitlich ab, und fordert eine Bleiberecht für die Gruppe nach Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes. Dort heißt es: „Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.“ Der Senat bleibt bis heute hart.