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Lärmschutz geht vor

Kassel (dpa) - Diskotheken dürfen in Wohngebieten nur bis ein Uhr nachts geöffnet sein. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az.: 8UE68/86). Der Schutz vor Lärm ginge vor.