: Lärm zweitrangig
Flugplatz Weeze bleibt vorerst in Betrieb: Bundesgericht will selbst über Lärmschutz für Anwohner verhandeln
LEIPZIG/WEEZE dpa/taz ■ Der Flugplatz Weeze darf seinen Betrieb am Niederrhein zumindest vorerst weiterführen. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ließ im Streit um die Betriebsgenehmigung gestern Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zu, das dem Regionalflughafen die Genehmigung entzogen hatte. Der Streit um den Ausbau des ehemaligen Militärflughafens für die zivile Nutzung sei von grundsätzlicher Bedeutung.
Der Chef des Regionalflughafens, Ludger van Bebber, zeigte sich erleichtert. Es gehe um die Sicherung von 250 Arbeitsplätzen, betonte auch der Düsseldorfer Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD).
Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte Flüge generell von morgens um fünf bis Mitternacht zugelassen. In bestimmten Ausnahmefällen darf am Niederrhein sogar mitten in der Nacht geflogen werden. Dagegen hatten sich Anwohner erfolgreich gewehrt: Das OVG Münster kritisierte Mängel beim Lärmschutz und hob die Genehmigung auf.
Die Richter aus Münster hatten eine Revision gegen ihr Urteil nicht zugelassen. Dagegen hatten sich die Bezirksregierung sowie der Flughafenbetreiber mit einer so genannten Nichtzulassungsbeschwerde gewehrt. Diese war nun erfolgreich. Wann die Bundesrichter in Leipzig den Fall verhandeln, ist noch völlig offen. Vor Ende dieses Jahres ist mit einer mündlichen Verhandlung nicht zu rechnen.
Der frühere Militärflugplatz an der niederländischen Grenze wird derzeit vor allem von Flugzeugen der Gesellschaften Ryan Air und weiterer Billigflieger genutzt, gilt deshalb als chronisch defizitär: Im vergangenen Jahr hatte er 585.682 Fluggäste. 2005 wurden immerhin 591.744 Passagiere gezählt.
(AZ.: BVerwG 4 B 23, 24, 25, 36.06)