■ DDR-Unrecht: Längere Verjährung
Bonn (AP) – Der Bundestag hat die Verlängerung der Verjährungsfristen für Straftaten beschlossen, die noch zu DDR-Zeiten begangen wurden. Weniger schwere Straftaten, die mit Gefängnis unter einem Jahr bedroht sind, sollen erst am 1.1.1996 verjährt sein, heißt es im interfraktionellen Gesetzentwurf von CDU/ CSU, SPD und FDP. Schwerere Straftaten sollen mit dem 1.1.1998 verjähren. Zu den weniger schweren Straftaten gehören das Abhören von Telefonen und Bespitzelung. Solche Straftaten sind häufig in Unterlagen der Gauck-Behörde enthalten, konnten aber erst zu 70 Prozent erschlossen werden.
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