in kürze ALTGEDIENTE MITARBEITER: Länger fehlen okay
Firmen müssen bei langjährigen Mitarbeitern längere Krankheit hinnehmen. Das entschied das hessische Landesarbeitsgericht. Es gab damit der Kündigungsschutzklage eines Graveurs statt, der nach 45 Jahren wegen 59 Fehltagen entlassen wurde. (Az. 14 Sa 1845/99) (dpa)
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