Länder verhandeln über Glücksspiel: Marktöffnung gegen illegale Wetten

Der Sportwettenbereich soll für private Anbieter geöffnet werden, um ihn besser kontrollieren zu können. Doch strengere Regeln für das Zocken an Automaten gibt es noch nicht.

Eine klare Mehrheit der Bundesländer will die Glücksspielmonopole umfassend erhalten. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Länder wollen den Sportwettenmarkt für private Anbieter öffnen, bei den Lotterien das staatliche Monopol aber beibehalten. Darauf einigte sich die Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag in Grundzügen. Die genaue Ausgestaltung der Liberalisierung soll bis zu einer Sonderkonferenz am 6. April geklärt werden. Dann soll der neue Glücksspielstaatsvertrag, der ab 2012 gilt, stehen.

Als Modell für die Öffnung des Wettmarktes werden unter den Ländern noch unterschiedliche Konzessionsoptionen diskutiert: eine einzige oder mehrere bundesweite Lizenzen, mehrere regionale Monopole oder die Vergabe von mehr als einer Lizenz in regional getrennten Bereichen.

Mit der Marktöffnung wollen die Ministerpräsidenten vor allem dem illegalen Spielbetrieb Einhalt gebieten. Rund 90 Prozent der Wetten fänden heute im illegalen Bereich statt, sagte der rheinland-pfälzische Regierungschef Kurt Beck (SPD). Damit entgingen dem Staat Einnahmen "von erheblichen Milliardengrößenordnungen", sagte Beck. Er schätze das Ausmaß auf "eher 5 Milliarden plus x denn 5 Milliarden minus x".

Auf konkrete Beschlüsse für die Eindämmung des Glücksspiels an Automaten konnten sich die Länderchefs nicht einigen. Für die bundesweit rund 8.000 Spielhallen und 60.000 Gaststätten, in denen an Automaten gezockt werden kann, sind verschiedene Regelverschärfungen im Gespräch: etwa die Reduzierung des maximalen Gewinns pro Stunde auf 300 statt wie bisher 500 Euro und des maximalen Verlusts auf höchstens 48 statt derzeit 80 Euro. Erhöht werden soll auch die Mindestspieldauer von bislang 5 auf 15 oder 20 Sekunden.

Für neue Regeln benötigen die Länder allerdings den Bund, denn das Spiel in Spielhallen und Gaststätten fällt unter die Gewerbeordnung, die der Bund regelt.

In Deutschland sind etwa eine halbe Million Menschen spielsüchtig, drei Millionen weisen ein problematisches Spielverhalten auf. Kritiker fordern deshalb mehr Einsatz von staatlicher Seite.

In Nordrhein-Westfalen greift nun zumindest ein Gericht in den Glücksspielmarkt ein - wenn auch auf reichlich skurrile Weise. So soll Hartz-IV-Empfängern nach einem Urteil des Landgerichts Köln das Wetten auf Sportereignisse untersagt werden. Wie die Westdeutsche Zeitung berichtete, wurde der staatlichen NRW-Lottogesellschaft untersagt, Wettscheine an Personen zu verkaufen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger".

Das Gericht äußerte sich nicht dazu, wie diese Vorgabe in der Praxis umgesetzt werden soll.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.