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Ladenschlußzeit nur über Betriebsrat

Kassel (ap) - Das Bundesarbeitsgericht in Kassel hat in einem Prozeß bestätigt, daß in Einzelhandelsbetrieben der Betriebsrat über die Arbeitszeitregelung und die Verwirklichung der Fünf-Tage-Woche mitzubestimmen hat. Dabei besteht auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates darüber, wie die Ladenöffnungszeit an sechs Werktagen durch freie Tage des Verkaufspersonals ausgeglichen wird.

Das Bundesarbeitsgericht entsprach damit der Rechtsauffassung des Betriebsrates einer Warenhauskette, die nicht dem Arbeitgeberveband angehört.

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