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LKA bremst Ruth Leuze

■ Die baden-würtembergische Datenschützerin darf nicht an die Terroristendatei APIS ran

Stuttgart (taz) - Ruth Leuze, der couragierten Landesbeauftragten für den baden-württembergischen Datenschutz, soll die Einsicht in Akten des Landeskriminalamtes beschnitten werden. 127 Personen, so hatte die Datenschützerin in ihrem letzten Tätigkeitsbericht zu Beginn dieses Jahres mitgeteilt, seien allein wegen Veränderungen des Volkszählungsbogens, Teilnahme an VoBo -Veranstaltungen und wegen dem Sprühen von VoBo-Parolen in der Terroristen-Datei „APIS“ des baden-württembergischen Landeskriminalamtes zu Unrecht gespeichert worden.

Die Daten von 61 der Gespeicherten, so Frau Leuze gestern, seien mittlerweile wieder gelöscht, für den Rest verweigere das Landeskriminalamt mit der Schützenhilfe des Stuttgarter Innenministeriums die Herausgabe von sogenannten Personenfestakten. Nur mit der Bewertung der vollständigen Akte, so die Datenschutzbeauftragte, sei ein Urteil darüber möglich, ob die Speicherung in APIS mit dem Datenschutz in Einklang stehe oder nicht.

Mit dieser Entscheidung, so Frau Leuze, behindere das Innenministerium sie in der Erfüllung ihrer Pflichten und verkenne das im Landesdatenschutzgesetz verankerte Einsichtsrecht. Die Datenschutzbeauftragte hält ein solches Vorgehen für das „Aus“ eines effektiven Datenschutzes im Sicherheitsbereich und hofft, daß ihr in einer anstehenden Plenardebatte im baden-württembergischen Landtag zu ihrem Recht verholfen wird.

diwi