: Kurze Zeit
Wenn im 18.Jahrhundert die Jurisprudenz zu klären hatte, ob die Frist von einer „kurzen Zeit“ nun abgelaufen war, so konnte sie Johann Heinrich Zedlers Großes vollständiges Universal-Lexikon der Wissenschaft und Künste von 1749 zu Rate ziehen. Da heißt es unter dem Stichwort „Zeit (kurze)“: eine kurze, geringe, oder mäßige Zeit, lat. Tempus Modicum, breve, angustum oder auch wohl momentaneum, heißt in denen Rechten eine Zeit bisweilen von 3, bisweilen von 5, 10, 30 Tagen, bisweilen von 2, 3, 10 Monaten und bisweilen auch von 5 Jahren, wie hingegen manchmal gar nur etwa von einem oder etlichen wenigen Augenblicken“.
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – wir brauchen nur noch 360 Freiwillige, dann haben wir es geschafft! Setzen Sie jetzt ein Zeichen für die taz und machen Sie mit. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen