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Kurze Zeit

Wenn im 18.Jahrhundert die Jurisprudenz zu klären hatte, ob die Frist von einer „kurzen Zeit“ nun abgelaufen war, so konnte sie Johann Heinrich Zedlers Großes vollständiges Universal-Lexikon der Wissenschaft und Künste von 1749 zu Rate ziehen. Da heißt es unter dem Stichwort „Zeit (kurze)“: eine kurze, geringe, oder mäßige Zeit, lat. Tempus Modicum, breve, angustum oder auch wohl momentaneum, heißt in denen Rechten eine Zeit bisweilen von 3, bisweilen von 5, 10, 30 Tagen, bisweilen von 2, 3, 10 Monaten und bisweilen auch von 5 Jahren, wie hingegen manchmal gar nur etwa von einem oder etlichen wenigen Augenblicken“.