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Kurz vor Grundgesetzverletzung

■ Zur Diskussion um die Verlängerung von Wehr-und Ersatzdienst

Die CDU hat die geplante Verlängerung des Wehr-und Zivildienstes zurückgezogen. Gut so! Die Mehrheit der Bundesbürger war eh dagegen. Daß damit die CDU auch einer Verletzung des Grundgesetzes entgangen ist, hat in der Diskussion keine Rolle gespielt. Durch die Ausdehnung der Wehrdienstzeit wäre nämlich die Präsenzstärke der Bundeswehr auf 524000 Mann gestiegen, während im Einzelplan 14 des Bundeshaushalts 495000 festgeschrieben sind. Und zu diesem Haushalt stellt das Grundgesetz im Artikel 87a 1 eindeutig fest: “... Die zahlenmäßige Stärke der Streitkräfte (...) müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.“ Dieser (...) Rüstungsminister betätigte sich also einerseits als Verfassungsbrecher, zusätzlich führte er noch seine eigene Verfassungsinterpretation ad absurdum. Denn pikanterweise heißt es in einem von Professor Scholz mitherausgegebenen Kommentar: „Die Höchstziffern dürfen auch nicht zeitweilig, etwa wenn ein größeres Manöver durchgeführt werden soll, überschritten werden.“

Ernst Busche

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