: „Kurdenerlaß“
■ Im Wortlaut dokumentiert
„Aufgrund von Lageberichten über die Situation von Kurden in der Türkei bitte ich bei anstehenden Abschiebungen dieser Personengruppe in die Türkei, vor Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen die Zustimmung meines Hauses einzuholen.
Diese Regelung gilt in den Fällen, in denen von den Betroffenen geltend gemacht wird, sie könnten aufgrund ihrer kurdischen Volkszugehörigkeit nicht in die Türkei zurückkehren, weil sie dort gefährdet seien.
„Der Innensenator, Februar
1988
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen