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„Kurdenerlaß“

■ Im Wortlaut dokumentiert

„Aufgrund von Lageberichten über die Situation von Kurden in der Türkei bitte ich bei anstehenden Abschiebungen dieser Personengruppe in die Türkei, vor Einleitung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen die Zustimmung meines Hauses einzuholen.

Diese Regelung gilt in den Fällen, in denen von den Betroffenen geltend gemacht wird, sie könnten aufgrund ihrer kurdischen Volkszugehörigkeit nicht in die Türkei zurückkehren, weil sie dort gefährdet seien.

„Der Innensenator, Februar

1988

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