■ Kurden: Abschiebung gestoppt
Augsburg (AFP) – Das Augsburger Verwaltungsgericht hat die Ausweisung und Abschiebung eines Kurden in die Türkei einstweilen gestoppt. Der junge Mann hatte sich im März an der Blockade der Autobahn bei Augsburg beteiligt und war deswegen von der Stadt ausgewiesen und mit sofortiger Abschiebung bedroht worden. Das Gericht gab dem Widerspruch des Kurden statt. Nach Auffassung der Richter war die „Verfügung der Stadt schon aus formellen Gründen fehlerhaft“. Vor allem aber habe sie die Ausweisung ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft verfügt. Staatsanwalt Jörg Hillinger hatte sich bereits vor einem Monat gegen die Abschiebung gewalttätiger Kurden ausgesprochen, solange Strafverfolgung und -verfahren noch nicht abgeschlossen seien.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen