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■ Kurden-VereineVerbote ausgesetzt

Berlin (AP) – Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot von 21 regionalen kurdischen Vereinigungen in der Bundesrepublik ausgesetzt. Die Kurdische Arbeiterpartei PKK, das Kurdistan-Komitee, die kurdische Vereinigung FEYKA und die Nationale Befreiungsfront ERNK bleiben weiterhin verboten, einen Antrag auf Aussetzung des Verbots lehnten die Richter ab.

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